Lügendetektor Test Team München

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Datenschutz

Lügendetektortest Team München
Verantwortlicher: Essam Nader
 
1. Verantwortlicher
 
Essam Nader
Lügendetektor Test Team München
info@luegendetektortest.net
+49 (0)152 168 372 80
 
2. Art der verarbeiteten Daten
 
Im Rahmen der Durchführung eines Lügendetektortests werden folgende Daten verarbeitet:
•Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten)
•Vertragsdaten (Termin, Testart, Kosten)
•Messdaten aus dem Polygraphen (z. B. Puls, Atemfrequenz, Hautleitfähigkeit, Blutdruck)
•Angaben aus dem Vorgespräch (Fragen, Antworten, persönliche Informationen)
 
3. Zweck der Datenverarbeitung
•Durchführung des Lügendetektortests
•Erstellung und Bereitstellung der Testergebnisse
•Abrechnung und organisatorische Abwicklung
•Dokumentation zur internen Qualitätssicherung
 
4. Rechtsgrundlage
•Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
•Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) – erforderlich, insbesondere für die Verarbeitung sensibler Messdaten
•Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten)
 
5. Weitergabe der Daten
•Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die betroffenen Personen selbst.
•Keine Weitergabe an Dritte oder öffentliche Stellen, außer es liegt eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung vor oder eine gesetzliche Verpflichtung.
 
6. Speicherdauer
•Messdaten und Testergebnisse werden spätestens 30 Tage nach Testdurchführung gelöscht, sofern keine weitere Aufbewahrung vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
•Vertrags- und Abrechnungsdaten werden entsprechend den steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben aufbewahrt (i. d. R. 10 Jahre).
 
7. Rechte der betroffenen Personen
 
Jede betroffene Person hat das Recht:
•auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
•auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
•auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
•auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
•auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
•auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
•auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
 
8. Einwilligung
 
Vor jedem Test wird eine schriftliche Einwilligungserklärung eingeholt, in der die betroffenen Personen bestätigen, dass sie mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten einverstanden sind. Ohne Einwilligung ist eine Testdurchführung nicht möglich.